Neuer Skandal um den Ex-US-Präsidenten Donald Trump: Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat Klage gegen sein Immobilienunternehmen erhoben, weil es den Versicherer Zurich getäuscht haben soll, um gute Konditionen zu bekommen.

Wie das Finanz-Magazin procontra berichtet, soll den Trump den Wert seiner Immobilien zu hoch angesetzt haben, um günstige Konditionen beim Erwerb von Bürgschaftsanleihen zu bekommen. Der Finanzchef der Trump Organisation habe dem Versicherer gegenüber angegeben, dass der Wert der Immobilien von einer externen Firma geschätzt wurde. Tatsächlich hatten aber wohl eigene Mitarbeiter die Schätzungen durchgeführt.

Noch haben sich Trumps Anwälte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Anschuldigungen werden von einigen Medien als Druckmittel gesehen, um Trump und seine Kinder zu einer Aussage in einem größeren Finanz-Verfahren zu bringen. Hier wird Trumps Immobilienholding beschuldigt, die Vermögenswerte gegenüber mehreren Finanzinstitutionen falsch dargestellt zu haben, um entweder Kredite zu erlangen oder um Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen.

„Finanzierungen werden auch auf Basis von Sicherheiten bepreist“, erklärt GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin. „Wer unrichtige Angaben macht, um die Finanzierung zu bekommen oder bessere Zinsen zu zahlen, muss damit rechnen, dass ein Bumerang zurückkommt.“

Dabei sei es sogar fast unerheblich, ob bewusst falsche Angaben gemacht wurden oder ob es Fahrlässigkeit war. „Natürlich gibt es einen Unterschied in der strafbaren Konsequenz“, erläutert Sarafin, „doch finanztechnisch ist man dann fast überall verbrannt (siehe bspw. Schufa Eintrag privat). Eine gute Vorbereitung ist für eine Finanzanfrage daher ganz wesentlich, damit der Finanzpartner das eingebrachte Vertrauen erkennt, das sich dann im Laufe der Zeit verfestigen kann.“