Die Bundesregierung verlängert abermals ihre Exportkreditgarantien für die EU und bestimmte OECD-Länder. Die Ausnahmeregelung gilt nun bis zum 31. März 2022.

Normalerweise werden staatliche Exportkreditgarantien nur in den Ländern angeboten, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Um die Exportwirtschaft in der Coronakrise zu unterstützen, wurde jedoch eine Ausnahmeregelung geschaffen. Sie gilt für Geschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen – und zwar in allen EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

GFL-Experte Fabian Sarafin rät Unternehmern, die innerhalb dieser Länder eine Deckungsoption suchen, dennoch dazu neben der staatlichen Deckung auch den privaten Versicherungsmarkt mitanzufragen. Denn momentan ist nicht absehbar, ob eine weitere Verlängerung erfolgt. GFL kennt einige Spezialanbieter, die gegebenenfalls Alternativen darstellen können.