Reverse Factoring erfreut sich bei Unternehmen einer immer größeren Beliebtheit. Die Bafin hat nun darauf reagiert und nimmt bei den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen in den Fokus. Daher gilt es, nun besondere Vorsicht bei der Bilanzierung walten zu lassen.

In einer Pressemitteilung gibt die Aufsichtsbehörde an, vor allem darauf zu achten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnungen dargestellt werden. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plane die Bafin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind.

Dass durch den Wirecard-Skandal das Thema nun mehr in den Fokus der Behörden rückt, kritisiert GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin: „Einerseits ist es zwar nachvollziehbar, weil Deutschland schon seit längerer Zeit von diversen Seiten für die laxe Einstellung und Prüfung kritisiert wird. Andererseits darf ein Einzelfall zwischen vielen gut und sauber funktionierenden Geschäfts- und Finanzierungsmodellen nicht dazu führen, dass es hier zu Einschränkungen bei bestehenden Kunden oder Neuanfragen kommt.“

Die Vorgehensweise der deutschen Behörde hält Sarafin nicht nur in diesem Fall für fragwürdig: „Aus meiner Sicht funktioniert die Bafin einfach nicht: Sie stellt einerseits hunderte Anforderungen, die oft wesentlich höher sind als in anderen europäischen Ländern, andererseits arbeitet sie wie ein deutsche Behörde und es macht den Eindruck, dass sowohl die Struktur als auch die Abläufe und Organisation für die Aufgabe einfach nicht geeignet sind. Denn wenn man die Hürden tiefer setzen, aber klarer und auch besser kontrollieren würde, würde man die Geschäftsmodelle besser verstehen und könnte auch mehr zulassen.“

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