Der Kreditversicherer Euler Hermes optimiert seine Warenkreditversicherung für kleine und mittlere Unternehmen (WKV-M). Versicherungsnehmer und Neukunden profitieren automatisch von den drei Erweiterungen.

Um seinen Service noch weiter zu verbessern, hat Euler Hermes drei neue Versicherungsfälle in die WKV-M aufgenommen:

  • Kommt es zur Insolvenz eines Abnehmers, erhalten die Versicherungsnehmer nun noch schneller die Entschädigungsleistung. Bisher war der Versicherungsfall dann eingetreten, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. wenn es eine Abweisung mangels Masse gab. Jetzt tritt er bereits ein, wenn ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bzw. ein (vorläufiger) Sachwalter bestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gericht mangels Masse abgewiesen wird. Zuvor musste diese Beschleunigung als Sideletter eingeschlossen werden und war nur für ein Jahr möglich.
  • Als neuer Versicherungsfall gilt zukünftig auch, wenn eine vom Versicherungsnehmer vorgenommene Zwangsvollstreckung in das Vermögen seines Abnehmers nicht zur vollen Befriedigung seiner Forderung führt und die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung vom Vollstreckungsorgan bescheinigt wird.
  • Die dritte Neuerung ist, dass der Versicherungsfall auch dann eintritt, wenn es weitere Umstände gibt, die einer Insolvenz, einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung oder einem außergerichtlichen Liquidations- oder Quotenvergleich entsprechen.

Die Änderungen gelten automatisch für alle Verträge der WKV-M. Neu für alle Versicherungsnehmer, die eine Selbstkostendeckung im Vertrag vereinbart haben, ist außerdem, dass diese Klausel seit dem 1.Oktober 2021 auch für versicherte Kunden im Rahmen der Selbstprüfung gilt. Damit wird eine weitere Deckungslücke für alle Bestandskunden ohne zusätzliche Dokumentation geschlossen.