Wenn der Webshop zum Betrogenen wird: Ist bei Online-Shops von Betrug die Rede, geht es meist um unseriöse Anbieter. Doch auch die meisten Webshop-Betreiber wurden bereits Opfer von Internetbetrug.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts zeigt: Im Bereich der Internetkriminalität spielen Waren- und Warenkreditbetrug die mit Abstand größte Rolle. Warenbetrug kann dabei sowohl den Käufer als auch den Verkäufer treffen. So wurden laut Angaben von Crifbürgel bereits 97 Prozent der Webshop-Betreiber in Deutschland Opfer vom Bestellbetrug. Dabei bestellen Betrüger über einen Webshop mehrere Artikel und behaupten danach, dass einige nicht angekommen seien.

Beim Warenkreditbetrug, der auch Eingehungsbetrug genannt wird, wählt der Käufer als Zahloption den Kauf auf Rechnung aus, begleicht seine Forderung jedoch nicht. GFL-Geschäftsführer warnt versicherte Unternehmen, hierbei sorgfältig zu unterscheiden: „Hier muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich um Betrug und damit nicht um Forderungsrisiken handelt.

Ein genaues Verständnis bzgl. der Unterscheidung ist nach unserer Erfahrung bei Firmen nicht immer gegeben, hier sollte mehr Aufklärung erfolgen.“ Denn während Forderungsrisiken durch eine Kreditversicherung gedeckt werden können, braucht es für Betrug eine Vertrauensschadenversicherung.

Ein Schutz gegen Internetbetrug wird im E-Commerce immer wichtiger. Im Schnitt wird jeder Händler fünf Mal im Jahr Opfer von Betrügern – Tendenz steigend. Und das sind keine Kavaliersdelikte: Bereits 2018 belief sich die Schadensumme auf 2,5 bis 3 Milliarden Euro.