Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist im Mai stark gesunken – obwohl die Insolvenzantragspflicht seit Ende April wieder für alle Unternehmen gilt. Der Rückgang hat allerdings eher formale Gründe.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Insolvenzen im Mai um 25,8 Prozent auf 1116 Anträge gesunken. Der Trend setzt sich damit fort. In den vergangenen Monat lag der Grund für die sinkenden Firmenpleiten vor allem in der langen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Sie war bis Ende 2020 ausgesetzt und sogar noch bis Ende April 2021 für Unternehmen, die noch auf die Auszahlung staatlicher Hilfen warteten.

Obwohl die Pflicht, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, seit Mai nun wieder vollumfänglich in Kraft ist, ist noch keine Zunahme der Insolvenzen zu erkennen. Das liegt vor allem daran, dass die Bearbeitungszeit bei den Gerichten noch läuft. Aussagekräftiger sind daher die beantragten Regelinsolvenzverfahren. Hier hat sich zuletzt eine Stagnation abgezeichnet.

GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin rechnet nicht damit, dass noch eine massive Pleitewelle folgen wird: „Unsere Prognose  trifft aktuell zu: Die Staaten haben viel getan, um den Unternehmen über diese Pandemie hinwegzuhelfen. Dadurch ist reichlich Liquidität reichlich vorhanden. Die düsteren Voraussagen, dass die deutschen „Zombiefirmen“ nun einen „Tsunami“ auslösen, bewahrheiten sich aktuell nicht.“

Gestiegen ist allerdings die Schadenssumme: Der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich im Mai auf rund sieben Milliarden Euro. Vor einem Jahr waren es noch knapp 3,1 Milliarden. „Auch das haben wir erwartet“, bestätigt Sarafin. „Wenn es zu einer Insolvenz kommt, dann eher im größeren Bereich, was zu hohen Ausfallsummen bei den Gläubigern führt. Eine Absicherung des Ausfallrisikos kann daher zu einem wesentlichen Bilanzschutz werden: es passiert selten, aber dann massiv und bilanzwirksam.“