Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten in Form von Avalen stellen müssen, werden oft mit einem riesigen Angebot verschiedener Arten und Anbietern von Bürgschaften konfrontiert. Doch was macht für welches Unternehmen Sinn, worauf sollte man unbedingt achten und wie ist die aktuelle Situation während der Corona-Krise? Die GFL-Experten beantworten hier die häufigsten Fragen zu Bürgschaften und Kautionsversicherungen.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft kann immer dann zum Tragen kommen, wenn Unternehmen miteinander in einer Geschäftsbeziehung stehen und Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen abgesichert werden sollen. Die Haftung für die Erfüllung dieser gegenseitigen Verpflichtungen können Banken oder Versicherungen übernehmen, die dann als Bürge fungieren. Das Unternehmen ist somit der Gläubiger bzw. Schuldner.

Wann brauchen Unternehmen eine Bürgschaft?

Oft fordern Lieferanten Sicherheiten von ihren Kunden, um sicher zu gehen, dass die Schulden auch beglichen werden. Das geschieht vor allem bei neuen Geschäftspartnern, wenn die Bonität des Kunden nicht besonders gut ist oder wenn das Auftragsvolumen sehr hoch ist. Der Bürge stellt dann seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Aber auch Banken fordern oft Bürgschaften für einen Kredit, vor allem wenn es sich um neugegründete Unternehmen handelt, die über keine sonstigen Sicherheiten verfügen.

Wie kann eine Bürgschaft helfen, einen Kredit zu bekommen?

Start-ups, Selbstständige oder Unternehmen mit eher schlechter Bonität haben es oft schwer, über Banken an einen Kredit zu kommen. Und nicht nur beim Kredit, auch beim Beantragen von Fördermitteln werden meist zusätzliche Sicherheiten gefordert. Da kann eine Bürgschaft helfen: Eine vertrauenswürdige Person tritt dabei als Bürge ein. Diese Person kann entweder eine Privatperson sein, zum Beispiel ein Familienmitglied, das mit seinem Vermögen für den Kredit haftet. Aber auch die Bürgschaftbanken der Länder sind eine Alternative.

Was ist eine Kautionsversicherung (KTV)?

Eine Kautionsversicherung (KTV) ist eine Art der Kreditversicherung. Von einer Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherung spricht man, wenn eine Versicherungsgesellschaft die Bürgschaft oder Garantie übernimmt. Die zweite übliche Form der Bürgerschaft wäre der Avalkredit, bei dem die Bank die Sicherheiten stellt. Eine Kautionsversicherung ist für Unternehmer aber oftmals günstiger als ein Avalkredit, da die Hausbank Bearbeitungsgebühren sowie laufende Gebühren verlangt. Zudem werden so nicht die bestehenden Kreditlinien bei der Bank belastet. Versicherer, die Kautionen stellen, sind unter anderem: Euler Hermes, Atradius, Coface, Zurich, R+V oder VHV.

In welchen Branchen sind Bürgschaften üblich?

Bürgschaften werden häufig in der Industrie und Bauwirtschaft gefordert, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau sowie bei Handwerksbetrieben. Da jede Branche andere Anforderungen hat, gibt es spezielle Branchenlösungen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Bürgschaft?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt von einigen Faktoren ab: Um was für eine Bürgschaft handelt es sich? Wie hoch ist die Avallinie? Wie gut ist die Bonität des Unternehmens? Beim Avalkredit durch die Hausbank werden eine Bearbeitungsgebühr fällig sowie laufende Gebühren.

Werden auch Bürgschaften für KMU angeboten?

Viele Anbieter richten ihr Angebot auch an KMU und bieten hier mit einer schlanken Prüfung Rahmenverträge für die meist genutzten Bürgschaftsarten an. Daher können auch Kleinstunternehmen bereits eine Linie von 10.000 Euro erhalten.

Sind alle Bürgschaften gleich?

Nein, es gibt diverse Arten von Bürgschaften. Hier drei der häufigsten:

  • Anzahlungsbürgschaft

Sie werden häufig im Maschinen- oder Anlagenbau gefordert. Der Auftraggeber sichert damit die Anzahlung ab, die er an seinen Lieferanten geleistet hat. Falls der den Auftrag nicht abschließen kann, weil er zum Beispiel insolvent ist, zahlt der Bürge die Anzahlung zurück.

  • Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Bau- oder Maschinenbau kommt diese Bürgschaft oft zum Tragen. Sie sichert ab, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung auch erbracht wird. Sollte etwa eine Baufirma während des Baus Insolvenz anmelden, muss eine neue beauftragt werden, deren Kosten wahrscheinlich höher ausfallen. Diese Zusatzkosten sichert die Vertragserfüllungsbürgschaft ab.

  • Mängelgewährleistungsbürgschaft

Sie kommt oft im Bau- bzw. Anlagenbau zum Einsatz. Die Baufirma ist verpflichtet, den Bau bei Abnahme ohne Mängel zu übergeben. Auch danach gibt es noch eine Gewährleistungsfrist. Sollten während dieser Zeit Mängel auftreten, die das Bauunternehmen nicht beheben kann, weil es etwa insolvent ist, haftet der Bürge.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Bürgschaftsarten wie die Mietkautionsbürgschaft für Gewerbetreibende, Zollbürgschaften, Steuerbürgschaften, Prozessbürgschaften, Ausbietungsbürgschaften usw.

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine sehr häufig verwendete Art der Bürgschaft. Bei ihr muss der Bürge unmittelbar zahlen – auch, wenn er das als ungerechtfertigt ansieht. Tut er es dennoch nicht, kann der Gläubiger umgehend die Zwangsvollstreckung erwirken. Er verzichtet damit auf die „Einrede der Vorausklage“. Für den Gläubiger bietet das mehr Sicherheit als eine gewöhnliche Bürgschaft, für den Bürgen ein höheres Risiko. Die selbstschuldnerische Bürgschaft steht im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft. Bei ihr haftet der Bürge nur unter bestimmten Voraussetzungen – und zwar, wenn der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Ausfallbürgschaft wird auch als „Schadlosbürgschaft“ bezeichnet.

Welche weiteren Vorteile bietet eine Bürgschaft?

Bürgschaften können auch helfen, die Liquidität zu verbessern. Zum Beispiel Anzahlungsbürgschaften sind auch ein Finanzierungsinstrument – sie macht es für den Auftraggeber attraktiver eine Anzahlung zu leisten, die vor der Fertigstellung des Auftrags für die nötige Liquidität sorgt. Auch eine Mängelgewährleistungsbürgschaft sorgt direkt für Liquidität, da bei Vorliegen einer Bürgschaft der Kunde dem Auftragnehmer den Mängelgewährleistungseinbehalt auszahlen muss.

Zudem kann es auch ratsam sein, über eine Bürgschaft zu verfügen, auch wenn sie nicht explizit vom Auftraggeber gefordert wird. Solch eine Sicherheit kann ein Wettbewerbsvorteil sein und bei der Akquise neuer Aufträge helfen.

Worauf muss man bei der Wahl des Anbieters achten?

Die Angebote und die Kreditprozesse der Versicherer und Banken variieren stark. Vor allem auf dem Versicherungsmarkt gibt es immer wieder neue Anbieter, die das Angebot vergrößern. Das gilt auch für speziellere Bürgschaftsarten wie z. B. gewerbliche Mietkautionen. Bei der Wahl des richtigen Angebots müssen einige Frage geklärt werden: Wie gut ist die Bonität Ihres Unternehmens? Welche Bürgschaftsform und -höhe brauchen Sie? Sollen Auslandsgeschäfte abgesichert werden? Wie lange sind Sie schon am Markt?
Vor allem bei großen Bürgschaften kann es sinnvoll sein, nicht nur einen einzelnen Bürgen auszuwählen, sondern verschiedene Angebote sinnvoll zu kombinieren. Das kann auch hilfreich sein, wenn es um die eigene Bonität nicht so gut bestellt ist, denn Versicherer begrenzen die Bürgschaft abhängig von der Bonität. Wenn der gewünschte Betrag so nicht erreicht werden kann, macht es Sinn, mehrere Bürgschaften verschiedener Anbieter zu kombinieren.

Können auch Bürgschaften für ausländische Tochtergesellschaften abgeschlossen werden?

Ja, bei größeren Verträgen kann man ausländische Tochtergesellschaften oft mitversichern. Alternativ kann man auch in dem jeweiligen Land nach einer lokalen Lösung suchen.  Dafür haben wir die Option, die Partner unseres internationalen Netzwerks CREDEA einzuschalten.

Wie hat die Corona-Krise die Nachfrage nach Bürgschaften verändert?

Die Nachfrage nach Bürgschaftslinie über Versicherungsgesellschaften ist weiterhin hoch – auch GFL hat hier im vergangenen Jahr zahlreiche Anfragen begleitet. Aus unserer Sicht wird sich der Trend zur bankenunabhängigen Linie weiter verstärken.

Stellen die Anbieter auch in der Pandemie Bürgschaften zur Verfügung?

Nach heutigem Stand sind die Kautionsversicherer nicht Teil des Schutzschirms der Bundesregierung für die Kreditversicherer. Daher muss auch hier genau beobachtet werden, welche Risikobereitschaft zukünftig besteht. Eine sehr restriktive Haltung hat GFL bisher aber nicht wahrgenommen, gleichwohl es Branchen gibt, die derzeit eher schwierig begleitet werden können.

Was muss man beachten, wenn man in der Krise eine Bürgschaft braucht?

Einige Angebote basieren auf den verfügbaren Scores bekannter Ratingagenturen. Durch die Corona-Krise ist davon auszugehen, dass einige Scores sich verschlechtern, sodass Bestandskunden frühzeitig gegensteuern sollten. GFL unterstützt Unternehmer in der aktiven Finanzkommunikation auch zu den Ratingagenturen und Kautionsversicherern. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.