Die Bundesregierung verlängert abermals ihre Exportkreditgarantien für die EU und bestimmte OECD-Länder. Die Ausnahmeregelung gilt nun bis Ende 2021. GFL kritisiert das Instrument als zu bürokratisch.

Um die deutsche Exportwirtschaft weiterhin in der Corona-Krise unterstützen zu können, hat die deutsche Bundesregierung ihre Exportkreditgarantien verlängert. Sie gelten für Geschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen in Länder, die eigentlich über den freien Markt versicherbar sind. Das sind alle EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Im aktuellen AGA-Report wird berichtet, dass die Nachfrage nach der Deckungserweiterung hoch sei: So sind die Neuanträge im vergangenen Jahr um rund 36 Prozent gestiegen. Auch GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin begrüßt die Fortführung: „Der Bund zeigt erneut sehr früh, dass er weiterhin alle Optionen für die Wirtschaft anbieten will, um Forderungsrisiken minimieren zu können.“

Dennoch bedauert er, dass die bürokratischen Hürden hoch sind: „Leider kann das Instrument aus unserer Sicht nicht so wie gewünscht genutzt werden, da die Voraussetzungen und die Dauer der Umsetzung vielfach zu aufwendig und langwierig sind.“

Dabei braucht es die staatliche Unterstützung vor allem, wenn der Schutzschirm für Kreditversicherungen ausläuft. „Basierend auf den aktuellen Signalen des privaten Kreditversicherungsmarktes gehen wir heute davon aus, dass der private Schutzschirm Ende Juni auf Drängen der Versicherer auslaufen wird. Aber, wer kann schon in diesen Zeiten bis 1.7.21 in die Zukunft planen?“