Um die Auswirkungen der Krise abzufedern, schnürt der Bund ein Milliarden-Euro-Paket nach dem nächsten. Doch bei vielen notleidenden Unternehmen kommt das Geld gar nicht an. Entweder ist die Bürokratie zu hoch oder die Firmen qualifizieren sich nicht für die Hilfen – trotz massiver Umsatzeinbußen.

Die Corona-Hilfen des Bundes spalten die Wirtschaft. Auf der einen Seite sind die Unternehmen, die sich eine goldene Nase damit verdienen. Betriebe, die im November dicht machen mussten, bekommen 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erstattet. Dabei hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berechnet, dass bei diesen Unternehmen etwa die Hälfte der Kosten variabel sind. Die Betriebe verdienen also mit geschlossenen Türen mehr Geld, als wenn sie offen hätten. Etwa zehn Milliarden Euro werden so zu viel ausgeschüttet.

Doch das ist nur die eine Hälfte der Medaille. Denn auf der anderen Seite stehen die Betriebe, die zwar massive Umsatzeinbußen haben, aber trotzdem kein Geld vom Bund sehen. Daran ist zum einen die Bürokratie Schuld. Auch GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin kennt die „ausgesprochen bürokratische Umsetzung“: „Für eine Beantragung der Soforthilfe muss ein Bogen von 89 Seiten ausgefüllt werden“, bemängelt er. „Klar, die Gefahr, dass das Geld an die Falschen gerät, ist gegeben, aber wenn man von staatlicher Seite wirklich helfen will, dann ist diese Gefahr geringer, als dass das Geld bei vielen Berechtigten gar nicht, verspätet oder nur teilweise ankommt.“

Kein Anspruch, trotz Einbußen

Und dann sind da noch die Unternehmen, die schlicht keinen Anspruch haben. ntv macht das an zwei Beispielen deutlich: Viele Hotels machen im November regelmäßig Betriebsferien. Dieses Jahr hatten sie nach den Schließungen gehofft, im November und Dezember ihre Verluste wieder teilweise aufzuholen. Wenn sie im vergangenen Jahr keinen oder kaum Umsatz gemacht haben, qualifizieren sie sich jetzt aber auch nicht für die Überbrückungshilfen.

Noch schwieriger ist die Situation für Unternehmen, die nur indirekt von den Schließungen von etwa Hotels und Gastronomie betroffen sind. Sie können zwar auch Novemberhilfen beantragen, aber nur, wenn sie nachweisen können, dass sie mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit „von der Schließungsanordnung betroffenen Unternehmen erzielen“. Darunter fällt etwa nicht der Einzelhandel in Urlaubsorten, der zwar sein Geld mit den Touristen macht, aber nicht mit den geschlossenen Hotels. Auch die 80 Prozent ist ein fix definierter Anteil. Eine Wäscherei, die nur 75 Prozent ihrer Aufträge von Hotels bekommt, geht leer aus.

Nur fünf Prozent ausgezahlt

Das führt dazu, dass von den großzügig bemessenen Hilfen – insgesamt nimmt der Bund unfassbare 1,5 Billionen Euro in die Hand, um die Schäden der Krise abzumildern – ein Teil gar nicht bei der Wirtschaft ankommt. Während das Kurzarbeitergeld auch abgerufen wird – im April gab es in Deutschland 6 Millionen Kurzarbeiter, im Mai 5,4 Millionen, im September 2,2 Millionen –, wurden von den Soforthilfen kaum etwas ausgezahlt. So wurden vom Überbrückungsgeld I von Mai bis August gerade einmal fünf Prozent ausgezahlt.

Die Novemberhilfen können zwar mittlerweile beantragt werden, aufgrund eines Software-Problems wird es aber wohl bis Januar dauern, bis die ersten Hilfen fließen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, komme es bei der Auszahlung wohl zu wochenlangen Verzögerungen. Bislang fließen lediglich die Abschlagszahlungen. Auch die anschließenden Dezemberhilfen werden sich daher wohl verzögern. Für einige Unternehmen könnte das dann zu spät sein.