Die große Koalition hat die Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt. Damit sollen vor allem auch Pleiten vermieden werden, nur weil die November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt wurden.

Bisher galt, dass die Sonderregelung am 31. Dezember 2020 auslaufen sollte. Doch für die Unternehmen, die von den staatlich verfügten Schließungen betroffen sind, ist außer Abschlagszahlungen immer noch kein Geld geflossen. Da es Software-bedingte Verzögerungen gibt, werden diese Hilfen wohl erst im Januar ausbezahlt.

Damit überschuldete Unternehmen so lange ausharren können, hat die Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun bis Ende Januar verlängert. Wie die SPD der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber sagte, könne sie sich auch eine weitere Verlängerung darüber hinaus vorstellen.

Auch GFL-Experte Fabian Sarafin hält das für sinnvoll: „Bisher wird die Verlängerung nur mit den Verzögerungen der November- und Dezemberhilfen begründet.  Deswegen bleibt abzuwarten, ob das Thema nicht doch nochmal neu entschieden wird – durch den erneuten Lockdown sind nun schließlich viel mehr Unternehmen betroffen, wie etwa der Einzelhandel. Und auch für diese Unternehmen will der Staat finanziell nochmal nachlegen und umfangreiche Hilfe anbieten. Diese sind zwar anders ausgestaltet als die bisherigen Hilfen, aber auch hier hat sich das Insolvenzrisiko durch den Lockdown erhöht. Daher ist es wahrscheinlich, dass der Staat auch hier bei der Antragspflicht noch einmal eingreift.“