Bereits seit September stehen die Kreditversicherer und die Bundesregierung in Verhandlungen über eine Verlängerung des Schutzschirms. Zwar haben sich die Parteien zum Stillschweigen verpflichtet, nach Informationen der Fachzeitschrift „Der Treasurer“ steht eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021 jedoch kurz bevor.

Die Information bezieht sich auf eine Sprechregelung, die das Bundeswirtschaftsministerium an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übermittelt hat. Der Treasurer zitiert daraus, dass dem Ministerium „die enorme Bedeutung von Warenkreditversicherungen für die Wirtschaft, gerade für mittelständische Unternehmen, sehr bewusst“ sei. Daher sei man dabei, „möglichst bald eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 bei der Europäischen Kommission zu notifizieren.“

Auch die Kreditversicherungsmakler fordern dringend eine Verlängerung des Schutzschirms. Die Gesellschaften für Liquidität – GFL drängen ebenfalls auf eine Verlängerung bis Mitte 2021. Um Sicherheit für kreditversicherte Unternehmen zu schaffen, hoffen wir, dass dies bald auch offiziell verkündet wird. „Die konkrete Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht“, macht GFL-Experte Fabian Sarafin deutlich. Schließlich kam es aufgrund der bis Ende des Jahres ausgesetzten Pflicht noch zu keiner Schadenswelle bei den Versicherern. „Es bleibt abzuwarten, ob die Insolvenzantragspflicht dann wieder in Kraft tritt und ob die Pleitewelle ab Ende 2020 dann tatsächlich los geht.“

„Durch die aktuell steigendenden Infektionszahlen und damit verbundenen lokalen Einschränkungen sind manchen Branchen wie die Gastronomie, der Tourismus oder Eventfirmen wieder erneut zurückgeworfen, da keine weiteren Lockerungen in Aussicht sind, sondern eher eine weiterhin sehr schwierige Zeit“, gibt Sarafin zu bedenken. Der Schutzschirm wird somit voraussichtlich nächstes Jahr sehr viel dringender benötigt, als momentan noch.

Auch die Funktionsfähigkeit von Factoring hängt davon ab, ob auch Unternehmen mit schwächeren Bonitäten weiterhin versicherbar sind. Schließlich sind fast alle Forderungen, die über Factoring finanziert werden, auch versichert.