Damit Handelsgeschäfte auch weiterhin über Kreditversicherungen abgesichert werden können, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für kreditversicherte Unternehmen geschaffen. Diese Maßnahme umfasst eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen an deutsche Unternehmen in Höhe von 30 Milliarden Euro.

Warum braucht es den Schutzschirm?

Zuvor hatte die Europäische Kommission dieser Tage die Garantieregelung für Deutschland genehmigt. Durch sie sollen weiterhin Kreditlimite in größtmöglichem Umfang zur Verfügung stehen. Damit hat der Bund in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben der EU einen Rahmen geschaffen, um die Risiken der deutschen privaten Kreditversicherer abzufangen.

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Ausbruchs hätten die Versicherungen im Rahmen ihrer Risikopolitik, Forderungen aus Warenlieferungen und von Dienstleistungen nicht mehr in dem gewohnten Rahmen absichern können. Die neue Regelung stellt sicher, dass der Handel zwischen Unternehmen trotz der Krise weiterhin versichert ist. Die Maßnahme soll somit dazu beitragen, dass die Liquiditätslage europäischer Unternehmen erleichtert wird.

GFL begrüßt diesen Schritt. „Aus unserer Sicht ist das eine Maßnahme, die in die richtige Richtung geht“, freut sich GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin. „Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Kreditversicherer systemrelevant sind.“

Wie funktioniert er?

Für die Versicherer minimiert die Garantie das Ausfallrisiko. Dieses wird zwischen dem Staat und den Anbietern aufgeteilt. Heißt: Der Bund stellt eine Garantie von bis zu 30 Milliarden Euro.

Dafür überlassen die Kreditversicherer dem Staat 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Sie halten die Versicherungssumme von 400 Milliarden Euro aufrecht, zudem tragen sie Verluste von bis zu 500 Millionen Euro selbst sowie die Risiken, die über die staatlichen Garantien hinausgehen. Diese Garantien sind zunächst auf Handelskredite beschränkt, die bis Ende 2020 ergeben werden.

Welche Unternehmen werden abgesichert?

Festgelegt ist, dass die Regelung nur inländische Limite und Exportlimite umfasst – ausländische Versicherungsnehmer profitieren von dem Schutzschirm nicht.

Bislang haben die Versicherer  Euler Hermes, Coface, Atradius und R+V angekündigt, Teil des Schutzschirmes zu sein. Euler Hermes weist explizit darauf hin, dass bestehende Limite durch den Schutzschirm sicher sind: In der Risikobewertung und -entscheidung soll es keine großen Veränderungen geben. Auch Atradius macht deutlich, dass die bestehenden Limite aufgrund der Staatshilfe nun weitestgehend bestehen bleiben können. Ausgenommen sind die Fälle, wo eindeutig Gefahr im Verzug ist.

Dennoch betonen die Kreditversicherer, dass die konjunkturellen Probleme aus 2019 von den Folgen der Corona-Pandemie abgegrenzt werden. Geschützt werden sollen Unternehmen, die ausschließlich durch Covid-19 in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Entscheidung über Kreditlimite erfolgt weiterhin über die Kreditversicherer. Sind die Risiken also zu hoch oder nicht mehr kalkulierbar, passen die Versicherer wie gewohnt Limite an oder heben sie auf. „Die Beurteilung, ob ein Unternehmen durch Corona in Schwierigkeiten geraten ist oder ob wirtschaftliche Probleme davon losgelöst existieren, unterliegt dem einzelnen Kreditversicherer“, gibt Marcus Sarafin zu bedenken. „Diese Beurteilung wird sicherlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Daher lässt sich momentan noch nicht beurteilen, welche und wie viele Firmen unter diesen Schutzschirm fallen werden. Sicher ist, dass er nicht alle Firmen schützen wird.“

Trotzdem begrüßt GFL die Maßnahme: Mit dem Schutzschirm ist die erste Hürde für eine stabile Lieferantenkreditdeckung ab dem Zeitpunkt des Neuanlaufes der Wirtschaft genommen. „Wir stellen fest, dass die Ausgestaltung dieser sinnvollen Maßnahme vergleichbar mit der Vergabe der KfW-Darlehen läuft“, so Sarafin. „Leider grenzen der Eigenanteil der Versicherer und die Bedingung, dass Schwierigkeiten ausschließlich wegen Corona entstanden sein müssen, Unternehmen aus diesem Schutzschirm aus. Wir befürchten daher weiterhin eine Insolvenzwelle mit erheblichen Auswirkungen.“

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