Das Justizministerium plant wegen der Corona-Krise, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. GFL befürwortet den Schritt der Regierung und fordert darüber hinaus Garantien oder andere Schutzmechanismen für Kreditversicherer.

Regulär gilt in Deutschland eine Drei-Wochen-Frist. In dieser Zeit müssen zahlungsunfähige Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen durch Corona hat die Regierung jedoch ein milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Damit Firmen nicht nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die Hilfen zu spät ankommen, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund der öffentlichen Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung besteht (mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier).

„Wichtiger Schritt für die deutsche Wirtschaft“

Die Gesellschaft für Liquidität begrüßt diese Maßnahme. „Damit hat die Bundesregierung einen weiteren ausgesprochen wichtigen Schritt für die Abmilderung der Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft getan“, so GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin. Da der Zeitraum der aktuellen Krise mit ihren Einschränkungen durch Produktionsausfälle, Laden-, Gaststätten- Hotelschließungen etc. nicht bekannt ist, gebe die Aussetzung allen Unternehmen den ersten notwendigen Zeitraum.

„Sicher ist eins: Zahlungen kommen nun verzögert und zum Teil sicherlich auch deutlich verspätet“, prognostiziert Sarafin. „Hier wird sich das Problem auftun, dass dann die kreditversicherten Unternehmen im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen Nichtzahlungsmeldungen abgegeben müssen. Und dann bleibt die spannende Frage, wie die Kreditversicherer damit umgehen werden. Denn wenn dann der vielfach bekannte Funktionalismus aus der normalen Zeit befolgt wird, dann werden Kreditlimite massenhaft reduziert oder aufgehoben.“

„Kreditversicherer sind systemrelevant“

Aus Sicht der GFL wäre es daher absolut überlegenswert, ob die Bundesregierung den privaten Kreditversicherern nicht ebenfalls Garantien oder andere Schutzmechanismen zur Verfügung stellt. Denn ohne Kreditlimite und die Unterstützung der Kreditversicherer kann es ausgesprochen schwierig werden. „Banken können das nicht alleine auffangen“, weiß der Experte. „Kreditversicherer sind aus unserer Sicht faktisch systemrelevant.“

Wie die Sicht auf die Exporte ist, bleibt dagegen schwierig zu beurteilen, da die einzelnen Staaten eigene Entscheidungen treffen hinsichtlich finanzieller Unterstützung, Schutzschirme und Gesetzesanpassungen.

Mehr zur Corona-Krise im GFL-Blog: