Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungszielen absichern: Für Geschäfte mit Griechenland war das in den vergangenen Jahren auch über staatliche Deckungen möglich. Seit Anfang des Jahres ist diese Ausnahmeregelung nun abgeschafft ­– für Exportkreditgarantien sind nun wieder ausschließlich die privaten Kreditversicherer zuständig.

Grundsätzlich ist die Absicherung von Exportgeschäften mit kurzfristigen Zahlungszielen in der EU und den OECD-Kernländern Sache der privaten Kreditversicherer. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage in Griechenland waren in den vergangenen Jahren jedoch nicht genügend private Absicherungen verfügbar.

Die EU-Kommission erlaubte daher auch staatlichen Exportkreditagenturen die Absicherung von Geschäften mit Zahlungszielen von weniger als zwei Jahren. Nun hat sie diese Ausnahmeregelung wieder rückgängig gemacht: Da sich Griechenland wirtschaftlich wieder erholt hat, können kurzfristige Forderungen nun wieder ausschließlich über den privaten Markt abgesichert werden.

Für Ausfuhren mit mittel- und langfristigen Kreditlaufzeiten ändert sich nichts: Für sie gibt es weiterhin auch staatliche Exportkreditgarantien.

Mehr dazu gibt es im aktuellen AGA-Report zum nachlesen.