„Skandal bei Spielbank in Bad Homburg: Millionenbetrag verschwunden – Mitarbeiter unter Verdacht!“ Diese Schlagzeile zierte kürzlich die Online-Ausgabe der Frankfurter Neue Presse. Dabei ist diese Meldung bei weitem kein Einzelfall – egal wo man sich umhört oder egal welches Medium man konsumiert, es wird der Eindruck vermittelt, dass sich Betrugsfälle – egal ob offline oder im Internet – häufen.

Doch Unternehmen können sich gegen solche Schäden schützen: nämlich durch eine Absicherung durch eine Vertrauensschadensversicherung (VSV) und/oder Cyber-Police. Trotz der gesteigerten Aufmerksamkeit für das Thema des Betrugs konsterniert die R+V Versicherung zum Ende des Jahres 2018, dass die meisten Unternehmen in Deutschland bislang nicht gegen Betrug versichert sind. Die VSV scheint einfach noch nicht so populär wie beispielsweise die Kreditversicherung zu sein.

Vielleicht liegt dies daran, dass – ist einmal die Entscheidung zur Absicherung gefallen – die Unternehmen erst einmal eruieren müssen: Welche Schadensfälle im Bereich Betrug können überhaupt abgesichert werden?

Ganz „klassisch“ lassen sich in der VSV Schäden durch Vertrauenspersonen die in einen Vermögensschaden resultieren, versichern. So würde beispielswiese die oben genannte Schlagzeile unter diese Kategorie fallen: Der durch den Betrug des Mitarbeiters entstandene Schaden des Casinos würde im Falle einer Versicherung entschädigt werden. Ebenso lassen sich in diesem Zuge etwa Schäden durch den Verrat von Betriebsgeheimnissen (Spionage) absichern.

Auch Folgekosten der Schäden durch Vertrauenspersonen können abgesichert werden: So stehen dem Versicherungsnehmer je nach Police Entschädigungsleistungen für Schadensermittlungskosten, Rechtsverfolgungskosten oder für infolge des Schadensfalls entstandene Vertragsstrafen zu.

Aber in unserer heutigen digital vernetzen Welt drohen die Gefahren nicht nur aus dem Inneren von Unternehmen. Auch der Schutz gegen Cybercrime und Datenmissbrauch durch Dritte erhält eine immer größere Bedeutung, denn auch hier gehen wöchentlich neue Meldungen mit teilweise schwindelerregenden Summen durch die Presse.

Auch gegen diese Schäden können Unternehmen sich absichern, denn auch hier sind die möglichen Schadensszenarien vielfältig: Sie reichen von der Vorspielung einer falschen Identität (fake president fraud) und Nutzung einer fremden Identität (fake identity fraud) mit dem Ziel der Umleitung von Zahlungsstörmen oder Bestellungen bis hin zu gezielt herbeigeführten Sicherheitsvorfällen durch externe Dritte, welche den Verlust, die Veränderung oder die Beschädigung von Daten zu Folge haben.

Auch für den Bereich Cyber können Folgekosten wie die Schäden durch eine mögliche Betriebsunterbrechung, die Kosten der Datenwiderherstellung  sowie die Informationskosten nach dem Bundesdatenschutzgesetz entschädigt werden.

Niemand wünscht sich einen Betrug von Vertrauenspersonen oder durch Hackerangriffe, dennoch entstehen jedes Jahr Schäden in Höhe von 53 Milliarden Euro, die durch eigene Mitarbeiter entstehen, so konsterniert Euler Hermes.

Das GFL-Team hält die Absicherung über eine VSV als sinnvolles Instrument in der supply-chain, dennoch muss der individuelle Bedarf sehr genau analysiert werden, da die unterschiedlichen Policen der gängigen Anbieter am Markt durchaus Unterschiede aufweisen und für verschiedene Versicherungsfälle mit Sublimits gearbeitet wird.

Das Risikopotenzial ist dabei aus unserer Sicht zwar hoch, allerdings nicht sicher einzuschätzen: sowohl bezogen auf die Fälle, als auch vor allem in Bezug auf die Höhe des Risikos. Leider wird das Thema in der Regel seiner Bedeutung in Sachen Risikopotenzial nicht gerecht, da die VSV oft als einfacher Baustein in der Sachversicherung integriert ist und/oder als cross-selling Produkt im Markt vertrieben wird.

Wir werden Sie auch hier auf unserem Blog in Zukunft vermehrt über konkrete Schadensfälle aus der Praxis auf dem Laufenden halten, denn es gibt zig Schadensfälle, allerdings unterscheiden dich diese immer aufgrund der unterschiedlichen Anbieter und Policen in Bezug auf die vertragsbedingte Abwicklung des Schadens.

Sie möchten mehr zum Thema VSV erfahren? Treten Sie mit uns in Kontakt, gerne steht Ihnen das GFL-Team für Rückfragen zur Verfügung.