Das Schweizer Parlament will missbräuchliche Unternehmenskonkurse erschweren. Dafür schickte der Bundesrat vergangenes Jahr Vorschläge in die Vernehmlassung. Wie ein Bericht des Bundes nun zeigt, sind diese Vorschläge allerdings nicht gut angekommen.

„Das kommt nicht ganz überraschend, geht es doch um einen klassischen Zielkonflikt“, so das Fazit des Verbands Creditreform. Zwar soll Unternehmen eine zweite Chance eingeräumt werden, dadurch dürfen jedoch keine Lücken entstehen, die für einen Missbrauch genutzt werden können.

Eine der Kernideen des Bundesrats war, dass die Gläubiger, die das Konkursverfahren beantragen, nicht mehr für dessen Kosten haften müssen. Diese soll stattdessen der Schuldner tragen, wobei die Vorschusspflicht des Gläubigers beibehalten wird. Sofern ein missbräuchliches Vorgehen nachzuweisen ist, können zudem die Mitglieder der Führungsgremien mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden.

Auch öffentlich-rechtlichen Gläubiger wie das Steueramt sollen künftig ein Konkursbegehren stellen können. Damit sollen Steuerausfälle, die sich daraus ergeben, dass private Gläubiger Konkursbegehren nicht oder zu spät stellen, vermieden werden.

Verzichten will der Bundesrat auf eine Verschärfung des Strafrechts, wobei die Idee eines „Konkursprangers“ noch im Raum steht.

Während das Ziel, missbräuchliche Konkurse zu verhindern, nicht in Frage gestellt wird, wird der Weg, wie dieses Ziel erreicht werden soll, scharf kritisiert. So stieß zwar auf Zustimmung, dass sich die Haftung vom Gläubiger zum Schuldner verlagert, die persönliche Haftung der Schuldnerorgane traf jedoch auf Kritik. Zudem wurde bemängelt, dass die Schlupflöcher für einen Missbrauch nach wie vor gegeben seien.  Auch die Umkehr der Beweislast und die faktische Strafwirkung bei Konkursen wurden kritisiert.

Der Bundesrat hat dem Justizdepartement nun den Auftrag erteilt, eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Sie soll den im Rahmen der Vernehmlassung vorgebrachten  Vorschlägen Rechnung tragen.

Den kompletten Bericht der Creditreform lesen Sie hier.