Beim Reverse Factoring verbessern Unternehmen nicht ihre eigene Liquidität, sondern die ihrer Lieferanten. Durch dieses umgekehrte Factoring werden die Rechnungen innerhalb der Skontofrist gezahlt, der Unternehmer hat jedoch bis zum ursprünglichen Zahlungsziel Zeit, das Geld an den Factor zurückzuerstatten. BNP Paribas Factor hat nun das Vertragswerk vereinfacht, so dass das neue Angebot besonders attraktiv ist für Großunternehmen mit einer Vielzahl von Lieferanten.

Der Vertrag wird nun nicht mehr zwischen als Drei-Parteien-Vertrag zwischen Lieferant, Abnehmer und Factor geschlossen, sondern wie beim herkömmlichen Factoring als Vereinbarung zwischen dem Lieferanten als Forderungsverkäufer und dem Factor als Forderungskäufer. GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin zeigt sich überzeugt: „BNP Paribas Factor hat hier eine sehr interessante Variante geschaffen, die sicherlich auf Interesse stößt.“

Der Abnehmer ist mit dem Factor über ein sogenanntes Commercial Agreement verbunden. Ziel dieser Vereinbarung ist, dass möglichst viele Lieferanten des Großunternehmens eingebunden werden. Hierin verpflichtet sich der Unternehmer die Forderungen der eingebundenen Lieferanten dem Factor zum Kauf anzubieten, diesem zu übertragen und bei Fälligkeit an den Factor zu bezahlen.

Der eigentliche Factoringvertrag kann dadurch sehr knapp gehalten werden. Auf der Grundlage dieses Vertrages kauft der Factor die Forderungen gegen den Kunden an, zahlt dem Lieferanten hierfür einen sofort fälligen Kaufpreis in Höhe von 100 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages und übernimmt zudem das Debitorenausfallrisiko.

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