Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Insolvenzanfechtung erschweren soll. Das neue Gesetz soll mehr Rechtssicherheit schaffen, denn aktuell wissen viele Gläubiger nicht, ob sie Zahlungen von ihren Schuldnern später wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

So kann der Verwalter Zahlungen künftig nicht mehr wie bislang innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, sondern nur noch innerhalb von vier Jahren. Auch soll es für den Gläubiger einfacher werden, die Geschäftsbeziehung zu einem insolvenzreifen Unternehmen zu beenden.

Eine höhere Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Fällen hat bereits die EU sichergestellt und vor einigen Monaten ihre Insolvenzordnung überarbeitet.

Wie das Finance Magazin jedoch aktuell berichtet, sehen viele Experten in den Änderungen im Bundesrecht kaum Auswirkungen in der Praxis. Obwohl der Insolvenzverwalter durch die Reform eingeschränkt wird, bekommt er durch viele vage Formulierungen dennoch einen Handlungsspielraum eingeräumt.

Den kompletten Artikel des Finance Magazins finden Sie hier. Eine genauere Betrachtung der Änderungen und ihrer Folgen haben wir in einem Fachartikel für Sie aufbereitet.