Der Schweizer Bundesrat will das Konkursrecht ändern, um dessen Missbrauch zu vermeiden. Das Recht, das eigentlich scheiternden Unternehmen eine Zukunft gewähren soll, kann missbraucht werden, um sich seiner Verpflichtungen zu entledigen und anderen Unternehmen Konkurrenz zu machen. Wie der Verband Creditreform meldet, will der Bundesrat nun die Hürden beseitigen, auf die geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner stoßen.

Momentan trägt nämlich der Gläubiger, der das Konkursbegehren stellt, das finanzielle Risiko. Die Rechtsänderung sieht vor die Kosten den Schuldner tragen zu lassen. Das Gericht beziehungsweise das Konkursamt sollen jedoch einen Kostenvorschuss verlangen können.

Die letzten im Handelsregister eingetragenen Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans einer juristischen Person sollen aber gegenüber dem vorschusspflichtigen Gläubiger oder dem Konkursamt für die ungedeckten Kosten eines summarischen Verfahrens direkt und solidarisch haftbar gemacht werden können.

Die Maßnahme soll eine präventive Wirkung zeigen: Die Organe haben somit ein eigenes Interesse daran, das Insolvenzverfahren dann einzuleiten, wenn noch genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Konkurskosten zu bezahlen.

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