Ist das Insolvenzrecht ESUG gescheitert? Wie eine aktuelle Analyse der Strategieberatung Boston Consulting Group zeigt, wurden seit Einführung des ESUG im März 2012 gerade einmal 2,7 Prozent der Unternehmensinsolvenzen in Eigenverwaltung durchgeführt.

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollte die Spielräume für eine außergerichtliche Sanierung erhöhen. Der Gläubiger hat damit nicht nur einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, sondern auch einen erleichterten Zugang zur Eigenverwaltung.

Die Eigenverwaltung scheint sich laut der neuen Untersuchung jedoch nur bei Großpleiten zu etablieren. Wie das Finance Magazin berichtet, wurden bei den 50 größten Insolvenzverfahren der vergangenen drei Jahre ein Drittel in Eigenverwaltung durchgeführt.

KMU scheinen vor allem mit der komplexen Antragsstellung Probleme zu haben. Eine ebenfalls kürzlich erschienene Studie von Roland Berger und der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen (HgGUR) zeigt, dass 60 Prozent der Unternehmen die erhöhte Komplexität der Verfahren für schwierig halten. 53 Prozent bemängeln, dass sich die Anzahl der Beteiligten erhöht hat und 52 Prozent, dass die Dokumentation komplexer geworden ist. 45 Prozent sehen immer noch rechtliche Unsicherheit bei der Anwendung von Neuregelungen.

Auffällig ist zudem, dass die Gläubigerseite immer häufiger Anträge auf Eigenverwaltung ablehnt. 2014 waren es 47 Prozent. Seit 2012 sind mehr als 40 Prozent der beantragten Eigenverwaltungsverfahren am Ende in die Regelinsolvenz übergegangen.

Die Berger-Studie brachte jedoch nicht nur negative Ergebnisse hervor: Die subjektiven Einschätzungen des Verfahrens sind deutlich besser, als es die Statistiken vermuten lassen. Rund 90 Prozent der Befragten sehen die Ziele des ESUG zumindest teilweise als erreicht an.

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