Die Insolvenzanfechtung ist nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs ein Problem für viele Unternehmen. Für die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen hat der Kreditversicherer Atradius nun seinen Versicherungsschutz erweitert.

Die Anfechtung geleisteter Zahlungen durch den Insolvenzverwalter ist bei Atradius zwar bereits absicherbar – den Schutz gibt es nun jedoch auch für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zehn Millionen Euro. Die Deckungsvolumina wurden daher ausgeweitet, so dass KMU aus fünf Zusatzdeckungen ab 80.000 Euro wählen können.

Atradius schützt dabei die Forderungen rückwirkend für mindestens drei Jahre und maximal zehn Jahre. Für die rückwirkende Deckung stehen jeweils 30 Prozent der gewählten Zusatzdeckung zur Verfügung.

Zudem beteiligt sich Atradius auch erfolgsabhängig an den Anwaltskosten zur Schadenabwehr.

Weitere Infos zur Anfechtungsversicherung finden Sie auf der Homepage von Atradius, Infos zum Thema Insolvenzanfechtung auf unserem Liquiditätsblog: Insolvenzanfechtung – ein Problem für Unternehmen? und Die Reform des Insolvenzrechts.