Gerade zum Jahresende sollte man seine Forderungen im Blick haben, denn nach dem 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs. Die Creditreform-Gruppe macht darauf aufmerksam, dass sich der Zahlungsanspruch nur dann über diesen Stichtag hinaus halten lässt, wenn der Mahnbescheid innerhalb der Frist bei Gericht eingereicht werde.

Jährlich gingen Gläubigern Millionenbeträge verloren, weil diese Frist nicht eingehalten würde, so die Creditreform-Experten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährungsfristen können jedoch gehemmt werden oder neu beginnen. Mehr dazu lesen Sie hier im Creditreform-Magazin.