Die Bundesverband Credit Management e.V. hat in seinem Newsletter „CreditVersion“ vom 19.9.2013 auf das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) hingewiesen, welches am 1.8.2013 in Kraft getreten ist, und wodurch nun die Inkasso-Gebühren steigen werden.

Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber einige Kostenordnungen, wie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das Gerichtskostengesetz und die Kostenordnung für Gerichtsvollzieher erneuert und überarbeitet. Damit steigen im Endeffekt die Kosten für ein gerichtliches Mahn-/Klageverfahren und die Zwangsvollstreckung wird teurer.

Das Gerichtskostengesetz weist nun eine neue Gliederung der Streitwertstufen auf. Die Mindestgebühr für ein gerichtliches Mahnverfahren steigt von 23,00€ auf 32,00€, was eine Erhöhung von 40% darstellt. Eine Gebühr der untersten Streitwertstufe, die jetzt bis zu 500,00€ geht, beläuft sich auf 35,00€. Sobald es um einen Streitwert bis zu 600,00 € geht, erhöhen sich die Gerichtskosten um bis zu 40%. Ein Antrag auf Erstellung eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses kostet nun 20,00€.

Ebenso zeigt der Bundesverband Credit Management auf, dass die Gerichtsvollzieherkosten um 30% ansteigen. Dieser Anstieg damit begründet, dass seit dem Erlass des Gesetzes im Jahr 2001 keine Anpassung der Kosten mehr vorgenommen wurde.

Alles in allem zeigt der Bundesverband auf, dass die hohen Kosten Gläubiger teilweise abschrecken können, ihre Forderungen gerichtlich durch zu setzten, obwohl sie die angefallenen Kosten als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen können.

Lesen Sie alles zum KostRMoG: http://www.credit-manager.de/aktuell/news/613-rechtsdurchsetzung-fuer-glaeubiger-verteuert-sich