Nachdem am 1.Mai 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (kurz „Esug“) in Kraft trat, zieht der Econo in seiner Ausgabe vom 22. März 2013 mithilfe einiger Praktiker ein Résumé.
Das Gesetz soll Unternehmen helfen, eine Sanierung in Eigenregie vorzunehmen, schon bereits dann, wenn eine finanzielle Schieflage erkennbar ist. Unternehmen werden dann von Kanzleien bei der Sanierung unterstützt, die von Gerichten überwacht wird. Dies stellt das so genannte „Schutzschirmverfahren“ da.
Alles in allem, sind die von Econo befragten Praktiker mit den Vereinfachungen, die das Gesetz bereit hält, zufrieden. Vor allem der vorläufige Gläubigerausschuss führt zu einem engen Kontakt mit den Gläubigern, wodurch eine frühzeitige Abstimmung über den Sanierungsplan möglich wird. Zudem nimmt das neue Verfahren der Unternehmensverwaltung die Furcht vor einem Kontrollverlust im Insolvenzverfahren, um so eine frühzeitige Antragsstellung zu forcieren. Kritisiert wird allerdings, dass nicht alle Amtsgerichte die neuen Instrumente vollumfänglich anwenden, und die durch die Auferlegung vieler Auflagen eine effiziente Umsetzung von Sanierungskonzepten verhindern, sowie die häufig schlecht vorbereiteten Insolvenzanträge kleinerer Unternehmen.

Alles in allem sind die befragten Praktiker mit dem Gesetz sehr zufrieden, auch wenn es immer einige kleine Änderungsvorschläge gibt.

Lesen Sie hier die zwei Teile des Beitrags von Econo:

Teil 1: http://www.econo.de/aktuelles/de-jure/aktuelles/de-jure-aktuelles-detail/article/mehr-macht-fuer-glaeubiger.html

Teil 2: http://www.econo.de/aktuelles/de-jure/aktuelles/de-jure-aktuelles-detail/article/schuetzender-schirm.html