Die Creditreform warnt in ihrem aktuellen Newsletter vom Februar 2013 vor einer verfrühten Abschreibung erfolglos vollstreckten Forderungen. Die Creditreform erklärt die Gründe.

Die Verjährungsfrist für Forderungen, die aufgrund eines Vollstreckungsbescheids oder eines Gerichtsurteils festgestellt wurden, liegt bei 30 Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann der Gläubiger sich entschließen, die ausstehende Forderung in Teil-/ Ratenzahlung zurück zu fordern. Die Schuldner sind sich dieser Situation bewusst, und bemühen sich die finanziellen Altlasten abzutragen.

Zudem warnt die Creditreform vor der Gefahr der Verwirkung. Diese kann der Geltendmachung einer nicht verjährten Forderung im Wege stehen. Nach Ansicht der Rechtsprechung obliegt es dem Pflichtenkreis des Gläubigers, den Schuldner auf seine Zahlungspflicht hinzuweisen, um so den Einzug der Forderung zu ermöglichen. Unterlässt dies der Gläubiger, kann der Schuldner nach einer gewissen Zeit nach der letzten Mahnung, davon ausgehen, dass er der Zahlungspflicht nicht mehr nachkommen muss. Diese so genannte Verwirkung tritt bei titulierten Forderungen nach 5 Jahren, bei nicht titulierten Forderungen auch schon früher ein.

 

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