Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vereinfachung der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften („Micro-BilG-Änderung“) erreichte, laut Prof. Schuhmanns GmbH, nicht das angestrebte Ziel. Dies wird aus der Pressemitteilung der GmbH vom 23. Januar 2013 deutlich.

Die Neuerungen eröffnen 500.000 Unternehmen das Wahlrecht von nun an, auf einen Anhang bei den Jahresabschlüssen zu verzichten, eine verkürzte Form der Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erstellen und das Ergebnis folglich elektronisch zu hinterlegen. Die schnelle Umsetzung der Richtlinie birgt, laut der Pressemitteilung, jedoch einige Probleme.

Zum einen führen Vereinfachungen dazu, dass den Bilanzen weniger Informationen zu entnehmen sind. Dies kann zu einem schlechteren Rating der Unternehmen bei ihren Hausbanken führen. Zum anderen benötigen Unternehmen zur Erstellung ihrer eBilanz vollständigen Jahresabschlussunterlagen, weshalb ihnen die Vereinfachungen faktisch nicht zugutekommen. Als drittes Problem nennt die Schuhmanns GmbH, dass viele Kleinstkapitalgesellschaften durch Fremdkapital finanziert werden. Aufgrund fehlender Fristigkeiten und sonstigen betrieblichen Erträgen, könnte eine schlechtere Bewertung ratingrelevanter Kennzahlen erfolgen. Dies birgt die Gefahr, dass Unternehmen keine ausreichende Kreditlinie erhalten.

Alles in allem rät die Schuhmanns GmbH einer Anwendung der Neuerungen ab. Zudem wurde das Ziel des Bürokratieabbaus nicht erreicht, und sogar ein Rückschritt in Sachen Transparenz herbeigeführt.

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